Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchOAnlage 17 (zu § 94 Abs. 2) Stundentafel Technikerschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft
Stand: 25.08.2026
Nr.
Fächer
1. Schuljahr
2. Schuljahr
Wochenstunden
Wochenstunden
1.
PFLICHTFÄCHER
1.1
Allgemeinbildung
1.1.1
Deutsch
2
2
1.1.2
Mathematik
2
2
1.1.3
Englisch,
2
3
1.2
Technik der landwirtschaftlichen Produktion
1.2.1
Landwirtschaftlicher Pflanzenbau einschließlich Bauwesen und Landtechnik
5
4
1.2.2
Landwirtschaftliche Tierhaltung einschließlich Bauwesen und Landtechnik
6
3
1.3
Dienstleistung und Unternehmensführung
1.3.1
Informationstechnik und Büroorganisation
3
2
1.3.2
Recht und Soziales
3
2
1.3.3
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
4
–
1.3.4
Rechnungswesen und Steuerkunde
3
3
1.3.5
Gesprächsführung und Marketing
2
2
1.3.6
Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation
5
4
1.4
Projektarbeit und spezielle Themen, Betriebspraktikum
–
8
Mindestpflichtstunden
37/36
35
2.
WAHLFÄCHER
2.1
Englisch-Vertiefung
–
1
2.2
Mathematik-Vertiefung
–
1
3.
SEMINARE
Seminartage
Seminartage
3.1
Soziale und religiöse Bildung
2
–
3.2
Persönlichkeitsbildung
1
–
[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
[Amtl. Anm.:] In dem Fach ist die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
[Amtl. Anm.:] Am Ende des ersten Schuljahrs wird ein dreiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt. Die Note des Betriebspraktikums fließt im zweiten Schuljahr in das Fach „Projektarbeit und spezielle Themen“ ein.
[Amtl. Anm.:] Bei Durchführung der BAM-Übungen im Block gelten 36 Wochenstunden bzw. drei Unterrichtsstunden.
[Amtl. Anm.:] Die Seminare „Soziale und religiöse Bildung“ und „Persönlichkeitsbildung“ können in Kombination angeboten werden und wahlweise auch im zweiten Schuljahr durchgeführt werden.