Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerische Agrarschulordnung
BayAgrSchO§ 68 Semesterarbeit
Stand: 25.08.2026
In den dreisemestrigen Studiengängen ist mit Ausnahme der Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau sowie Gartenbau im fachpraktischen Semester eine Semesterarbeit anzufertigen.