Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Abgrabungsgesetz
BayAbgrGArt. 1 Anwendungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz gilt für Abgrabungen zur Gewinnung von nicht dem Bergrecht unterliegenden Bodenschätzen und sonstige Abgrabungen einschließlich der Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind, sowie der dem Abgrabungsbetrieb dienenden Gebäude und Nebenanlagen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art. 1 BayAbgrG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Bayern, 21.08.2026 – 9 CS 26.791Erfolglose Beschwerde eines Fernwasserzweckverbands gegen eine Abgrabungsgenehmigung für Sandabbau Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG München, 12.12.2024 – M 9 SN 23.4514
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.