Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausführungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz
BayAVGFRG§ 1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Stand: 25.08.2026
Die zur Aufteilung des im Freistaat Bayern aufkommenden Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (§ 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes) maßgeblichen Schlüsselzahlen werden in Anlage 1 dieser Verordnung festgesetzt.