Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausführungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz
BayAVGFRG§ 2 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayAVGFRG/2#abs-1 (1) Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der nach § 5a Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes auf Bayern entfällt, wird nach dem in § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes festgelegten Schlüssel verteilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayAVGFRG/2#abs-2 (2) Die zur Aufteilung des Umsatzsteueranteils nach Abs. 1 auf die Gemeinden maßgeblichen Schlüsselzahlen werden in Anlage 2 dieser Verordnung festgesetzt.