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§ 1 BayAVGFRG (Bayern) — Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Ausführungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zur Aufteilung des im Freistaat Bayern aufkommenden Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (§ 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes) maßgeblichen Schlüsselzahlen werden in Anlage 1 dieser Verordnung festgesetzt.