Gesetze / Baustellenverordnung
BaustellV§ 8 Inkrafttreten und Übergangsvorschrift
Stand: 25.06.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BaustellV/8#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BaustellV/8#abs-2 (2) Für Bauvorhaben, mit deren Ausführung bereits vor dem 1. April 2023 begonnen worden ist, bleiben die bisherigen Vorschriften maßgebend.