Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 § 11 Außerkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 09.09.2025 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.