Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin wird staatlich anerkannt.