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§ 1 BauZAusbV 2002 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/Bauzeichnerin wird staatlich anerkannt.