Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin
BauStoffPrAusbV 2005§ 7 Ausbildungsplan
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.