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§ 7 BauStoffPrAusbV 2005 — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.