Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbauordnung 2018
BauO NRW 2018§ 12 Standsicherheit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/12#abs-1 (1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BauO%20NRW%202018/12#abs-2 (2) Die Verwendung gemeinsamer Bauteile für mehrere bauliche Anlagen ist zulässig, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass die gemeinsamen Bauteile bei der Beseitigung einer der baulichen Anlagen bestehen bleiben können.
Wird zitiert von 65 Entscheidungen zu § 12 BauO NRW 2018 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 08.09.2023 – 4 L 1597/23Zitiert von 3
- VG Köln, 24.07.2024 – 23 K 6041/21
- VG Arnsberg, 23.12.2024 – 8 L 1244/24Zitiert von 1
- VG Köln, 03.12.2024 – 23 L 713/24
- OVG NRW, 08.03.2024 – 8 B 1206/23.AKZitiert von 9
- VG Düsseldorf, 23.05.2023 – 11 K 1316/21Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.08.2026 – 10 A 2075/24Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Baugenehmigung für eine Monteurunterkunft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 19.06.2026 – 7 A 1699/25
- OVG NRW, 12.06.2026 – 7 A 1655/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 BauO NRW 2018 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.