Gesetze / Landesrecht Bayern / BauKaV · GVBl. S. 377, BayRS 2133-1-1-B

Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen

15 Normen · Ausgangsfassung vom 01.06.2007 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zusammensetzung der Eintragungsausschüsse, Geschäftsstellen
  3. § 2 Verfahren
  4. § 3 Verzeichnis für auswärtige Dienstleister
  5. § 4 Eintragungsantrag für die Architektenliste und die Stadtplanerliste
  6. § 5 Eintragungsantrag für die Liste Beratender Ingenieure
  7. § 6 Eintragungsantrag für die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure
  8. § 7 Prüfung auf Hochschulniveau
  9. § 8 Auskünfte, Bescheinigungen, Verwaltungszusammenarbeit
  10. § 9 Anwendungsbereich
  11. § 10 Begriffsbestimmungen
  12. § 11 Prüfung der Verhältnismäßigkeit
  13. § 12 Verfahren
  14. § 13 Information und Beteiligung
  15. § 14 Maßnahmen der fortlaufenden Kontrolle und Transparenz
  16. § 15 Inkrafttreten
  17. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    30.11.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2023 (GVBl. S. 642)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.