Gesetze / Landesrecht Bayern / BauKaV · GVBl. S. 377, BayRS 2133-1-1-B
Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen
15 Normen · Ausgangsfassung vom 01.06.2007 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zusammensetzung der Eintragungsausschüsse, Geschäftsstellen
- § 2 Verfahren
- § 3 Verzeichnis für auswärtige Dienstleister
- § 4 Eintragungsantrag für die Architektenliste und die Stadtplanerliste
- § 5 Eintragungsantrag für die Liste Beratender Ingenieure
- § 6 Eintragungsantrag für die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure
- § 7 Prüfung auf Hochschulniveau
- § 8 Auskünfte, Bescheinigungen, Verwaltungszusammenarbeit
- § 9 Anwendungsbereich
- § 10 Begriffsbestimmungen
- § 11 Prüfung der Verhältnismäßigkeit
- § 12 Verfahren
- § 13 Information und Beteiligung
- § 14 Maßnahmen der fortlaufenden Kontrolle und Transparenz
- § 15 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
30.11.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2023 (GVBl. S. 642)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.