Gesetze / Landesrecht Bayern / Baukammernverordnung

BauKaV

§ 9 Anwendungsbereich

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Vorschriften, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG unterfallen und den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.

§ 8 § 10