§ 9a Verordnungsermächtigung
Stand: 01.02.2023
Wird zitiert von 115
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 23.06.2020 – 12 K 6647/18
- OVG Saarland, 19.03.2015 – 2 C 382/13Zurückweisung der Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für ein Schießsportzentrum KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- OVG Niedersachsen, 14.07.2022 – 1 MN 165/21Zitiert von 2
- BVerwG, 21.12.2017 – 4 BN 3/17Verstoß gegen das Anpassungsgebot aus § 1 Abs. 4 BauGB durch bauplanerische FestsetzungZitiert von 9
- BVerwG, 21.03.2013 – 4 C 15/11Bestimmung der Rechtsgrundlage einer Festsetzung in einem BebauungsplanZitiert von 19
- OVG Saarland, 18.11.2025 – 2 A 71/24
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 31.10.2025 – 1 N 22.1639
- OVG NRW, 01.10.2025 – 7 A 1145/23Zitiert von 2
- VGH Bayern, 23.07.2025 – 9 N 24.144Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9a BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/9a#abs-1 (1) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen über
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/9a#abs-2 (2) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorgaben zu erlassen zur Berücksichtigung von artenschutzrechtlichen Belangen im Rahmen der Umweltprüfung bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Sofern dabei auch Fragen der Windenergie an Land berührt sind, sind die Vorgaben auch im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu erlassen.