§ 27 Abwendung des Vorkaufsrechts
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 78
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 9/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 8/25Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2025 – OVG 10 B 6/25Zitiert von 2
- VG Freiburg, 14.08.2020 – 5 K 6205/18Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 – 3 S 865/23Zitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 – 5 S 1259/20Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.04.2026 – 8 K 1233/26
- VG Köln, 04.12.2025 – 8 K 5235/23Zitiert von 3
- VG Köln, 04.12.2025 – 8 K 5234/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/27#abs-1 (1) Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar ist, der Käufer in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist dementsprechend zu nutzen, und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 hierzu verpflichtet. Weist eine auf dem Grundstück befindliche bauliche Anlage Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 auf, kann der Käufer die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn er diese Missstände oder Mängel binnen angemessener Frist beseitigen kann und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 zur Beseitigung verpflichtet. Die Gemeinde hat die Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 auf Antrag des Käufers um zwei Monate zu verlängern, wenn der Käufer vor Ablauf dieser Frist glaubhaft macht, dass er in der Lage ist, die in Satz 1 oder 2 genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/27#abs-2 (2) Ein Abwendungsrecht besteht nicht