Gesetze / Batteriegesetz BattG (XXXX) § 18 (weggefallen) Bund Historische Fassung — Stand 07.10.2025 bis 18.08.2026. Zur aktuellen Fassung → Für (XXXX) § 18 BattG liegt kein Text vor. Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm