Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin BankFachwPrV § 11 Inkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 25.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.