Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)
Stand: 20.09.2024
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite des Wahlbriefumschlags
hellrot (maschinenlesbar)[7]
| Ausgabestelle: ............................................................................................ (Gemeindebehörde, Ort) | |||||||
| Wahlschein-Nr.: |
| ||||||
| ______________________________________________________ | |||||||
| Wahlbezirk: ..................................................................................................[1] | |||||||
| Wahlbrief | |||||||
| An | |||||||
| ...............................................................................[3] | |||||||
| ...............................................................................[4] | |||||||
| ...............................................................................[5] | |||||||
Rückseite des Wahlbriefumschlags
| In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen | ||||||||
| 1. | den Wahlschein | |||||||
| und | ||||||||
| 2. | den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag | |||||||
| mit dem darin befindlichen Stimmzettel. | ||||||||
| Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. | ||||||||
| Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! | ||||||||
| Der Wahlbrief kann auch dort[6]abgegeben werden. | ||||||||
| Die Versendung durch …………………[2] innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. | ||||||||
____________________
1 Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden.
2 Gemäß § 36 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle der amtlich bekannt gemachte Postdienstleister einzusetzen. Die Gestaltung des Frankiervermerks erfolgt nach Absprache mit dem amtlich bekannt gemachten Postdienstleister.
3 Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 66 Abs. 2 BWO einzusetzen.
4 Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen.
5 Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen.
6 Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist).
7 Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen durch ein hellrotes Papier nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (inklusive Recycling-Papier) und Beachtung folgender Faktoren der Papierbeschaffenheit: