Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände
BWBayZwVStVEingangsformel
Stand: 03.01.1985
Das Land Baden-Württemberg
und
der Freistaat Bayern,
beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten,
schließen folgenden Staatsvertrag: