Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten

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Anlage Schlußprotokoll Schlußprotokoll zum Staatsvertrag über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Anläßlich der Unterzeichnung des Staatsvertrags über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten bekräftigen die Ministerpräsidenten der drei vertragsschließenden Länder ihren Willen, die Zusammenarbeit in Fragen der Medienpolitik fortzuführen und zu verstärken.

Darüber hinaus streben die drei Länder weiterhin den Abschluß eines gemeinsamen Rahmenstaatsvertrags aller Länder zur Neuordnung des Rundfunkwesens an. Der vorliegende Staatsvertrag steht einer solchen umfassenden Einigung nicht entgegen.

Die Ministerpräsidenten sind der Auffassung, daß dem Jugendschutz im Bereich des Rundfunks eine besondere Bedeutung zukommt. Sie treten deshalb dafür ein, daß einheitliche Grundsätze des Jugendschutzes für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und private Anbieter gleichermaßen verbindlich gemacht werden.

Rolandseck, den 12. Mai 1986

Für das Land Baden-Württemberg

Lothar Späth

Für den Freistaat Bayern

Franz Josef Strauß

Für das Land Rheinland-Pfalz

Dr. Bernhard Vogel

Art 16