Gesetze / Bundesvollziehungsvergütungsverordnung
BVollzVergV§ 3 Zahlung der Vergütung
Stand: 01.07.2021
Die Vergütung wird spätestens mit den Bezügen für den vierten Monat, der auf die Vollstreckungshandlung folgt, gezahlt.
Gesetze / Bundesvollziehungsvergütungsverordnung
BVollzVergVStand: 01.07.2021
Die Vergütung wird spätestens mit den Bezügen für den vierten Monat, der auf die Vollstreckungshandlung folgt, gezahlt.