Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 89
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 30.11.1955 – 1 BvO 2/52Vorlageweg nach § 86 Abs. 2 BVerfGG. Unzulässigkeit von Gutachten des weiterleitenden Gerichts.
- BVerfG, 06.03.1952 – 1 BvO 1/51Voraussetzungen für die Einholung einer Entscheidung über die Frage der Fortgeltung von Recht als Bundesrecht gemäß Art. 126 GG, § 89 BVerfGG
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Das Bundesverfassungsgericht spricht aus, ob das Gesetz ganz oder teilweise in dem gesamten Bundesgebiet oder einem bestimmten Teil des Bundesgebiets als Bundesrecht fortgilt.