Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 7
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
- BVerfG, 23.07.1998 – 1 BvR 2470/94Zitiert von 4
- BVerfG, 03.12.1975 – 2 BvL 7/74Gesetzlicher Richter; Ausschluß der Wiederwahl von Richtern des BundesverfassungsgerichtsZitiert von 6
2 Entscheidungen zu § 7 BVerfGG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die vom Bundesrat zu berufenden Richter werden mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates gewählt.