Gesetze / Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGAmtsGehGSchlußformel
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.