Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bergmannsversorgungsscheingesetz
BVSG NW§ 1 Geschützter Personenkreis
Stand: 26.08.2026
Den Bergmannsversorgungsschein nach diesem Gesetz erhalten auf Antrag Bergleute, die während ihrer Untertagebeschäftigung im nordrhein-westfälischen Bergbau die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 erfüllt haben.