Gesetze / Bundesversorgungsgesetz
BVG§ 40
Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 457 Euro monatlich.
Gesetze / Bundesversorgungsgesetz
BVGDie Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 457 Euro monatlich.