Gesetze / Bundesversorgungsgesetz
BVG§ 40
Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 514 Euro monatlich.
Gesetze / Bundesversorgungsgesetz
BVGDie Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 514 Euro monatlich.