Gesetze / Verordnung über die Bestätigung der Umstellungsrechnung und das Verfahren der Zuteilung und des Erwerbs von Ausgleichsforderungen
BUZAV§ 3 Bestätigung der Umstellungsrechnung
Stand: 10.06.2019
Das Bundesaufsichtsamt prüft anhand der in § 2 genannten Unterlagen, ob die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Mark der Deutschen Demokratischen Republik nach dem D-Markbilanzgesetz umgestellt worden sind und bestätigt die Umstellungsrechnung. Es ist nicht an den Bestätigungsvermerk des Prüfers gebunden.