Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages BTGO 1980 § 19 Sitzungen Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.11.2025. Zur aktuellen Fassung → Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.