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Stand: 10.06.2019
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- BVerwG, 28.07.2011 – 7 C 7/10Greenpeace-Aktion: Versenken von Natursteinen vor Sylt; Gefahrenabwehr auf Hoher See; Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen ins MeerZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSeeSchG/4#abs-1 (1) Bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die auf Grund von Vorschriften begangen worden sind, die in den Vollzug des Bundes nach § 1 Nummer 3 fallen, gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSeeSchG/4#abs-2 (2) Soweit Behörden und Beamte des Bundes die Aufgaben nach § 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa wahrnehmen, haben sie die Rechte und Pflichten der Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.