Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Beschäftigtenschutzgesetz NRW
BSchG NRW§ 1 Ziel
Stand: 26.08.2026
Ziel des Gesetzes sind der Schutz von Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und sachgerechten Verwaltungstätigkeit (Funktionsfähigkeit).