Ziel des Gesetzes sind der Schutz von Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und sachgerechten Verwaltungstätigkeit (Funktionsfähigkeit).
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Ziel des Gesetzes sind der Schutz von Beschäftigten öffentlicher Stellen vor gefährdenden Personen und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und sachgerechten Verwaltungstätigkeit (Funktionsfähigkeit).