Gesetze / Geprüfter-Berufsspezialist-Informationstechnik-Marketing- Rechtswesen-Fortbildungsprüfungsverordnung
BSIMRFPrV§ 7 Form und Ablauf der Prüfung
Stand: 03.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSIMRFPrV/7#abs-1 (1) Die Prüfung gliedert sich in
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSIMRFPrV/7#abs-2 (2) Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen; auch eine mündliche Ergänzungsprüfung muss innerhalb dieser Frist erbracht werden. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSIMRFPrV/7#abs-3 (3) Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn die Nichteinhaltung der Frist durch die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen zu vertreten ist.