Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts aus dem Beamten- oder Richterverhältnis
BSGWidVertrAnO§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSGWidVertrAnO/3#abs-1 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSGWidVertrAnO/3#abs-2 (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts aus dem Beamten- oder Richterverhältnis vom 16. Mai 2011 (BGBl. I S. 939) außer Kraft.