Gesetze / Bundesrückerstattungsgesetz
BRüG§ 11
Stand: 10.06.2019
In diesem Gesetz werden bezeichnet
die durch die Achte Durchführungsverordnung vom 15. November 1950 und die Elfte Durchführungsverordnung vom 12. März 1951 zu dem vorgenannten Gesetz Nr. 59 der britischen Militärregierung und gemäß Durchführungsverordnung Nr. 4 vom 29. März 1951 zu Artikel 9 der Anordnung BK/O (49) 180 errichtete Allgemeine Treuhandorganisation (ATO),
und
die gemäß der Anordnung Nr. 177 in Durchführung des Artikels 21a der Verordnung Nr. 120 (in der Fassung der Verordnung Nr. 268) benannte französische Abteilung der Jewish Trust Corporation for Germany;
das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG) in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 559);
das Dritte Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) - Gesetz Nr. 63 der amerikanischen und der britischen Militärregierung (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland - Amerikanisches Kontrollgebiet - Ausgabe J S. 21 und Amtsblatt der Militärregierung Deutschland - Britisches Kontrollgebiet - S. 862) und Verordnung Nr. 160 des französischen Oberkommandos (Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland S. 1537);
das Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) vom 21. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1439);
das Gesetz zur Milderung von Härten der Währungsreform (Altsparergesetz) in der Fassung vom 1. April 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 169) in Verbindung mit dem Gesetz zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes vom 10. Dezember 1954 (Bundesgesetzblatt I S. 438);
das Reichsbewertungsgesetz vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1035) in der Fassung des Gesetzes zur Bewertung des Vermögens für die Kalenderjahre 1949 bis 1951 (Hauptveranlagung 1949) vom 16. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 22).
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 11 BRüG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 16.03.2012 – V ZR 279/10Rückerstattung von NS-Raubkunst: Vorrang des allgemeinen Eigentumsherausgabeanspruchs vor alliiertem RückerstattungsrechtZitiert von 11
- BGH, 15.01.2004 – IX ZB 413/02
- BGH, 08.01.2004 – IX ZB 87/03Zitiert von 3
- BGH, 13.01.2000 – IX ZB 3/99Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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03.09.1969 Ausfertigung
§ 11 eingefügt und neu gefasst durch Artikel 1 iVm Artikel 2 des Gesetzes vom 3. September 1969 (BGBl. I 1561)
BGBl. 1969 I S. 1561
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