Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BRpflAO · GVBl.II/96, [Nr. 37] S.763

Verordnung über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern des Landes Brandenburg (Bereichsrechtspflegerausbildungs- und -prüfungsordnung - BRpflAO)

7 Normen · Ausgangsfassung vom 01.10.1996 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Ziel der Ausbildung, Bezeichnung der Beteiligten
  2. § 2 Zulassung zur Ausbildung
  3. § 3 Gestaltung der Ausbildung
  4. § 4 Zweck der Prüfung
  5. § 5 Anrechnung erfolgreich abgeschlossener Lehrgänge
  6. § 6 Lehrgänge in anderen Bundesländern
  7. § 7 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 53 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.25)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.