Gesetze / Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
BRSekrHausO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Diese Anordnung gilt für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die dem Bundesrat zur Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben dienen.