nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 BRSekrHausO — Geltungsbereich

Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung gilt für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die dem Bundesrat zur Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben dienen.