Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes

BRK-Gesetz

Art 4 Satzung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRK-Gesetz/4#abs-1 (1) Die Aufgaben im einzelnen sowie die Mitgliedschaft, der Aufbau, die Organe und die Verbandswirtschaft werden durch Satzung geregelt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRK-Gesetz/4#abs-2 (2) Die Satzung bedarf der aufsichtlichen Genehmigung und wird im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Art 3 Art 5