Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates

BRGO 2025

§ 24 Redebeiträge

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 29.05.2025

Bund

Die Redebeiträge sind grundsätzlich in freiem Vortrag vom Redepult aus zu halten. Es können Aufzeichnungen benutzt werden.

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