Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates
BRGO 1966§ 25 (weggefallen)
Für § 25 BRGO 1966 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.