Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO (XXXX) §§ 200 bis 203 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 200 bis 203 BRAO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 200 bis 203 BRAO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm