Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO

§ 186 Aufgaben des Schatzmeisters

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/186#abs-1 (1) Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Bundesrechtsanwaltskammer nach den Weisungen des Präsidiums. Er ist berechtigt, Geld in Empfang zu nehmen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/186#abs-2 (2) Über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Verwaltung des Vermögens hat er jährlich der Hauptversammlung Rechnung zu legen.

§ 185 § 187