Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung

BRAO

§ 176 Stellung der Bundesrechtsanwaltskammer

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/176#abs-1 (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRAO/176#abs-2 (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Staatsaufsicht über die Bundesrechtsanwaltskammer. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, daß Gesetz und Satzung beachtet, insbesondere die der Bundesrechtsanwaltskammer übertragenen Aufgaben erfüllt werden.

§ 175 § 177