Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§206DVAnlage 2 (zu § 1 Abs. 2)Anwaltsberufe in anderen Staaten
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1453
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| – in Serbien: | Advokat |
Änderungsverlauf
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12.11.2015 Ausfertigung
Anlage 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2015 (BGBl. I 2074)
BGBl. 2015 I S. 2074
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15.04.2011 Ausfertigung
Anlage 2 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. April 2011 (BGBl. I 649)
BGBl. 2011 I S. 649
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.