Gesetze / Bundesrückerstattungsgesetz
BRüG§ 43
Stand: 10.06.2019
Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Zustellung des Bescheids in Höhe der nach diesem Bescheid fälligen Beträge.
Gesetze / Bundesrückerstattungsgesetz
BRüGStand: 10.06.2019
Die Zahlung erfolgt unverzüglich nach Zustellung des Bescheids in Höhe der nach diesem Bescheid fälligen Beträge.