Gesetze / Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

BPräsWahlG

§ 8

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Der Präsident des Bundestages leitet die Sitzungen und Geschäfte der Bundesversammlung. Auf ihren Geschäftsgang findet die Geschäftsordnung des Bundestages sinngemäße Anwendung, sofern sich nicht die Bundesversammlung eine eigene Geschäftsordnung gibt.

§ 7 § 9