Gesetze / Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
BPräsWahlG§ 11
Stand: 10.06.2019
Der Präsident des Bundestages veranlaßt die Eidesleistung des Bundespräsidenten.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 11 BPräsWahlG →
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